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Zur heutigen Situation

Die Betreuung von Kindern durch eine Tagesmutter (Tagespflegeperson) hat eine wichtige gesellschaftliche und soziale Funktion, die daher vom Gesetzgeber als gleichwertige Alternative zur Tageseinrichtung verstanden wird.

Im Sinne des Kindes sowie im Interesse der Eltern und auch der Tagespflegeperson bedarf es einer Reihe von Grundvoraussetzungen und Bedingungen, die auf Dauer einen positiven Verlauf der Tagesbetreuung ermöglichen.

In erster Linie ist es die Anmeldung und Zulassung der Tagespflegeperson durch das Jugendamt.

Kindertageseinrichtungen haben oft lange Wartelisten, nehmen nur selten Kinder unter drei Jahren auf und haben besonders in ländlichen Gegenden häufig Öffnungszeiten, die nicht den Bedürfnissen berufstätiger entsprechen.

Andererseits gibt es Familien, die bewusst auf die Berufstätigkeit eines Elternteils - meistens der Mutter - verzichten, um sich den Kindern vorwiegend zu widmen.

Aus dieser Situation heraus entscheiden sich manche Familien, den vorhandenen Bedarf nach zusätzlicher Kinderbetreuung durch privates Engagement auszugleichen.